Verantwortung übernehmen ist Teil unserer DNA. Insbesondere wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Beteiligungsunternehmen, deren Mitarbeiter und Familien, deren Heimatregionen, deren Lieferanten, Kunden, die Umwelt und unser Umfeld im Ganzen.
In der mehr als zwei Jahrzehnte währenden Geschichte von Afinum haben wir daher sowohl intern als auch auf Ebene unserer Beteiligungen klare Ziele definiert und entsprechende Maßnahmen realisiert. Diese berücksichtigen die Erwartungen der oben genannten Interessengruppen und stellen sicher, dass wir auf mehreren Ebenen einen positiven Beitrag leisten.
So hat Afinum die UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UN PRI) unterzeichnet, ist den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet und auf Ebene der Afinum Management GmbH bereits klimaneutral.
Die 2006 definierten UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) setzen den Rahmen für nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionsentscheidungsprozesse. Afinum hat sich als Unterzeichner den Prinzipien verpflichtet.
Afinum unterstützt die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die UN-Initiative läuft bis 2030 und zielt auf eine weltweit nachhaltige Entwicklung in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht ab.
Wert und Werte waren für uns noch nie ein Widerspruch. Nicht nur sind wir bei Afinum fest davon überzeugt eine attraktive Wertsteigerungsperspektive für unsere Anleger mit unserer sozialen und ökologischen Verantwortung verbinden zu können, wir betrachten dies sogar als zwingende Voraussetzung. Nur Unternehmen, die zukünftig attraktiv für Kunden und Mitarbeiter sind, sich zu Nachhaltigkeitszielen bekennen und technologisch zukunftsfähig sind, können sich langfristig auch wirtschaftlich erfolgreich entwickeln.
Nachhaltigkeit war uns bei Ledlenser schon immer ein wichtiges Anliegen. Afinum unterstützt uns bei unserer ESG Strategie und bringt wertvolle Guidance, Erfahrungswerte und ein professionelles Netzwerk ein. Gemeinsam haben wir bereits vieles weiterentwickelt und werden unseren positiven Beitrag auch zukünftig kontinuierlich weiter ausbauen.
Das Bewusstsein für unsere Verantwortung als Unternehmen entsteht nicht von allein. Deshalb sensibilisieren wir eigene Mitarbeiter in regelmäßigen Schulungen und vermitteln ihnen die Afinum Werte. Im Fokus stehen dabei Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Zudem erarbeiten wir in den Schulungen gemeinsam, wie jeder Mitarbeiter und Afinum als Unternehmen einen Beitrag zu den Zielen der UN für nachhaltige Entwicklung leisten kann.
Stichwort: Klimaverantwortung. Um die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf Umwelt und Natur zu mindern, ermittelt Afinum den eigenen jährlichen CO2-Ausstoß und kompensiert die verbrauchten Tonnen über Climate Partner. Über die reine Kompensation hinaus ist es unser Ziel, eine stetige Reduktion des CO2-Ausstoßes zu erreichen. Aus diesem Grund überprüfen und überarbeiten wir regelmäßig auch unsere internen Richtlinien – beispielsweise im Hinblick auf Reisetätigkeiten.
Afinum möchte als Arbeitgeber für Menschen attraktiv sein. Ganz gleich, welcher Herkunft sie sind, welchen Geschlechts und Alters. Um dies zu gewährleisten, haben wir unter anderem eine Team-Diversity-Initiative ins Leben gerufen und bieten flexible Arbeitsmodelle speziell für junge Eltern.
Jeder Afinum Mitarbeiter bestätigt nach Abschluss der Onboarding-Schulungen zudem den Code of Conduct von Afinum und verpflichtet sich zur Einhaltung des Compliance-Systems. Die hier formulierten Grundsätze dienen als Guidelines für unser Verhalten und das Miteinander im internen wie externen Umgang.
Verantwortliches Handeln steht für Afinum auch im Investitionsprozess an erster Stelle. Grundlagen dafür sind der Code of Conduct und die ESG-Checkliste von Afinum, die UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UN PRI) sowie die verpflichtende, ausführliche ESG Due Diligence mit erfahrenen Partnern.
Darüber hinaus sind Investitionen in Industrien, die nicht mit den Wertvorstellungen von Afinum vereinbar sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Ansonsten gilt: Die verpflichtende, ausführliche ESG Due Diligence während des Investitionsprozesses zeichnet ein klares Bild von der aktuellen Situation im Unternehmen. Aus dieser Bestandsaufnahme lassen sich bereits konkrete Ziele ableiten. Wir besprechen sie ebenso wie die strategischen und finanziellen Ziele gemeinsam mit dem Management. Dieses setzt erste abgeleitete Maßnahmen im Idealfall bereits in den ersten Monaten der Halteperiode um.
Alle Geschäftsführer einer Afinum Beteiligung unterzeichnen mit Beginn der Zusammenarbeit den Code of Conduct von Afinum. Die Beteiligten werten die Ergebnisse der ESG Due Diligence aus und entwickeln auf dieser Grundlage einen Maßnahmenkatalog.
Um den CO2-Ausstoß nachhaltig zu mindern, setzen unsere Beteiligungen auf eine Mischung aus Reduktion und Kompensation. Ziel ist es, die jeweilige Beteiligung in puncto Klimafreundlichkeit als führendes Unternehmen innerhalb der eigenen Peer-Group zu positionieren.
Als integraler Bestandteil ihrer Heimatregion leisten viele Unternehmen einen unschätzbaren Beitrag, indem sie die Aus- und Weiterbildung sowie lokale Institutionen und Sporteinrichtungen fördern. Afinum begrüßt und unterstützt dies. Zudem erarbeiten die Unternehmen gemeinsam mit Afinum Maßnahmen, durch die sie für Mitarbeiter jeglicher Herkunft sowie jeden Geschlechts und Alters ein noch attraktiverer Arbeitgeber werden und Gleichberechtigung fördern.
Der Code of Conduct von Afinum setzt klare Rahmenbedingungen. Verstöße gegen die Prinzipien guter Unternehmensführung werden systematisch verhindert.
Pflichtangaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“):
I. Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 der Offenlegungsverordnung)
Die Afinum Management GmbH (der „Fondsmanager“) ist ein langfristiger Investor, der seine Verantwortung gegenüber Investoren, Portfoliounternehmen und Stakeholdern im weiteren Ökosystem, in dem das Unternehmen und seine Portfoliounternehmen tätig sind, wahrnimmt. Der Fondsmanager berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken als integralen Bestandteil der Risikomanagementprozesse und steuert sie durch die Beachtung des Code of Conduct und der ESG-Richtlinie von Afinum, der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UN PRI) sowie durch die verpflichtende, ausführliche ESG Due Diligence mit erfahrenen Partnern.
Der Fondsmanager verfügt über eine strikte Ausschlussliste, die Teil der ESG-Richtlinie darstellt. Die Ausschlussliste wird fondsübergreifend angewendet und verbietet Investitionen in Branchen, die nicht als ethisch vertretbar gelten (z. B. Waffenproduktion und Waffenhandel, Glücksspiel). Bevor eine Investition getätigt wird, werden potenzielle Risiken gemeinsam mit dem ESG-Beauftragten und dem Transaktionsteam geprüft und im Investitionsausschuss besprochen. Sollte der Fondsmanager spätestens bei der ESG-Due-Diligence erhebliche Risiken oder Probleme feststellen, wird er die Transaktion nicht weiterverfolgen.
II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 der Offenlegungsverordnung)
Artikel 4 Offenlegungsverordnung sieht einen Rahmen vor, der darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzmarktteilnehmer wie der Fondsmanager bestimmte Informationen offenlegen (unter Berücksichtigung der konkretisierenden Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288). Derzeit wird das in Artikel 4 (3) der Offenlegungsverordnung festgelegte Kriterium von 500 Beschäftigten nicht überschritten. Folglich berücksichtigt der Fondsmanager auf Unternehmensebene keine negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hinzu kommt, dass die in Zusammenhang mit den Investitionen zur Verfügung gestellten Informationen von den Portfoliounternehmen derzeit nur teilweise verfügbar sind. Eine akzeptable Datenabdeckung für eine PAI-Offenlegung kann vorerst nicht gewährleistet werden. Der Fondsmanager wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft sinnvoll ist, die in Artikel 4 Offenlegungsverordnung geforderten Informationen offenzulegen.
III. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 der Offenlegungsverordnung)
Als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 (4) KAGB ist der Fondsmanager nicht verpflichtet eine Vergütungspolitik im Sinne des KAGB zu etablieren. Folglich werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht in die Vergütungspolitik des Fondsmanagers einbezogen.
(aktualisiert zum 6. November 2023)